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E-Rechnungen (XML- & PDF/A-Dateien)

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Die E-Rechnung ist in Deutschland im B2B-Bereich ein wichtiges Thema. Seit Anfang 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2028 soll die Rechnungsverarbeitung ausschließlich elektronisch erfolgen, weshalb Unternehmen jetzt nach einem Werkzeug suchen, das diese Aufgabe übernimmt. soft Xpansion bietet eine fertige Software sowie ein Entwicklungswerkzeug, mit denen Sie für die E-Rechnung gerüstet sind.

Die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland ist da!

    E-Rechnung in Deutschland

  • Rechtliche Grundlagen: Wachstumschancengesetz, Umsatzsteuergesetz, BMF-Schreiben, Umsatzsteuer-Anwendungserlass
  • Grundlegende Begriffsbestimmung: Seit 1.1.2025 sind E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes nur solche Rechnungen, die die EU-Norm EN 16931 erfüllen. Neben E-Rechnungen kennt das Gesetz noch sogenannte „Sonstige Rechnungen"
  • Gegenstand: Am 1.1.2025 wurde zwischen im Inland (Deutschland) ansässigen Unternehmen (B2B) zunächst der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend, Ausnahmen von der Pflicht wurden definiert. Beim Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 (siehe §27 Abs. 38 und 39 UStG)
  • Antworten auf viele Fragen liefern die Online-FAQ des BMF zur E-Rechnung zwischen Unternehmen
  • 15.10.2025: Das BMF hat in einem zweiten Schreiben eine Reihe von Anpassungen des vorherigen Schreibens (vom 15.10.2024) und des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses formuliert. Es dient der weiteren Konkretisierung der Vorgaben aus den Gesetzen
  • 28.7.2025: FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland) und KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) haben auf ihren Seiten eine gemeinsame Hilfestellung „Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz" veröffentlicht. Das Dokument zeigt, in welchem Datenfeld der EN16931 die jeweilige umsatzsteuerrechtliche Pflichtangabe umzusetzen ist
  • 14.07.2025: Zweites Änderungsschreiben des BMF zu den sogenannten GoBD veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem die Anforderungen an die Form und Aufbewahrung elektronischer Belege sowie die maschinelle Auswertbarkeit strukturierter Rechnungsdatenformate. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Website des Ministeriums
  • 15.10.2024: Das BMF veröffentlichte das erste offizielle BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Es ist die erste Konkretisierung der Vorgaben aus dem Wachstumschancengesetz
Vorteile der E-Rechnung Deutschland
Vorteile der elektronischen Rechnung
Zeitplan E-Rechnung Deutschland
Zeitplan* E-Rechnung 2025 - 2028** (Deutschland)*Für die Erstellung von B2B-Rechnungen; für Empfang seit 1.1.2025 Annahmepflicht**Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise etc. hier nicht berücksichtigt

Die Lösungen zur E-Rechnung von soft Xpansion

Perfect E-Rechnung

Mit Perfect E-Rechnung gibt es eine installierbare Lösung für Endkunden zum Erstellen, Konvertieren und Bearbeiten von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD & FACTUR-X.
Weitere Informationen

PDF Xpansion SDK

Mithilfe des PDF Xpansion SDKs können Entwickler ihre Software mit E-Rechnungsfunktionalität ausstatten. Das SDK unterstützt dabei sowohl die UBL- als auch die UN/CEFACT-Syntax.
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