E-Rechnung – XRechnung & ZUGFeRD in PDFs
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XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X

E-Rechnungen (XML- & PDF/A-Dateien)

XRechnung 2.0 – 3.0ZUGFeRD 2.0 – 2.3Factur-X 1.0UN/CEFACT CIIUBL 2.1

Die E-Rechnung ist in Deutschland im B2B-Bereich ein wichtiges Thema. Seit Anfang 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2028 soll die Rechnungsverarbeitung ausschließlich elektronisch erfolgen, weshalb Unternehmen jetzt nach einem Werkzeug suchen, das diese Aufgabe übernimmt. soft Xpansion bietet eine fertige Software sowie ein Entwicklungswerkzeug, mit denen Sie für die E-Rechnung gerüstet sind.

Die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland ist da!

    E-Rechnung in Deutschland

  • Rechtliche Grundlagen: Wachstumschancengesetz, Umsatzsteuergesetz & BMF-Schreiben
  • Antworten auf viele Fragen liefern die Online-FAQ des BMF zur E-Rechnung zwischen Unternehmen
  • 28.7.2025: FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland) und KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) haben auf ihren Seiten eine gemeinsame Hilfestellung „Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz“ veröffentlicht. Hier wird in Tabellenform die Zuordnung der Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz (UstG) zu den entsprechenden Feldern gemäß der EU-Norm EN16931 für die elektronische Rechnung dargestellt. Die Tabelle zeigt also, in welchem Datenfeld der EN16931 die jeweilige umsatzsteuerrechtliche Pflichtangabe umzusetzen ist
  • 14.07.2025: Zweites Änderungsschreiben des BMF zu den sogenannten GoBD veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem die Anforderungen an die Form und Aufbewahrung elektronischer Belege sowie die maschinelle Auswertbarkeit strukturierter Rechnungsdatenformate, die vor dem Hintergrund der seit dem 1.1.2025 geltenden E-Rechnungspflicht zu beachten sind. Wesentliche Neuerungen: Archivierung strukturierter Teil (XML) reicht aus, sofern PDF-Teil keine steuerlich relevante Informationen enthält; keine Pflicht zur PDF-Kopie bei Ausgangsrechnungen, wenn das eingesetzte Fakturierungsprogramm jederzeit ein identisches Mehrstück der E-Rechnung erzeugen kann; grundsätzlich muss das Empfangsformat archiviert werden, Konvertierung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; Hybridformate wie ZUGFeRD werden explizit in den GoBD genannt. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Website des Ministeriums
  • Das BMF hatte am 15.10.2024 das offizielle BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Direkte Zielgruppe des Schreibens sind die nachgelagerten Finanzbehörden, es legt konkreter fest, wie steuerliche Sachverhalte rund um die elektronischen Rechnungen im Verhältnis Finanzämter/Steuerpflichtige durch die Ämter zu behandeln sind und welche Vorgaben gelten. Da in dem Schreiben die Vorschriften aus dem Wachstumschancengesetz konkretisiert werden, erfuhren Unternehmen erstmals genauer als im Gesetz, wie die Finanzämter die Vorschriften bezüglich der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 umsetzen und was Unternehmen deshalb beachten müssen
  • Gegenstand: Am 1.1.2025 wird zwischen im Inland (Deutschland) ansässigen Unternehmen (B2B) zunächst der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend, Ausnahmen von der Pflicht (z.B. für Kleinbetragsrechnungen, d.h. mit Rechnungsbetrag bis zu 250 €, Fahrausweise, Rechnungen an Vereine, Leistungen an ausländische Unternehmer) wurden definiert, beim Ausstellen von E-Rechnungen werden Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 gelten (siehe §27 Abs. 38 und 39 UStG)
  • Grundlegende Begriffsbestimmung: ab 2025 sind E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes nur solche Rechnungen, die die EU-Norm EN 16931 erfüllen
Vorteile der E-Rechnung Deutschland

Vorteile der elektronischen Rechnung
Zeitplan E-Rechnung Deutschland

Zeitplan* E-Rechnung 2025 – 2028** (Deutschland)*Für die Erstellung von B2B-Rechnungen; für Empfang seit 1.1.2025 Annahmepflicht**Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise etc. hier nicht berücksichtigt

Die Lösungen zur E-Rechnung von soft Xpansion

Perfect E-Rechnung

Mit Perfect E-Rechnung gibt es eine installierbare Lösung für Endkunden zum Erstellen, Konvertieren und Bearbeiten von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD & FACTUR-X.

Weitere Informationen

PDF Xpansion SDK

Mithilfe des PDF Xpansion SDKs können Entwickler Ihre Software mit E-Rechnungsfunktionalität ausstatten. Das SDK unterstützt dabei sowohl die UBL- sowie UN/CEFACT-Syntax.

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