E-Rechnungen (XML- & PDF/A-Dateien)
XRechnung 2.0 – 3.0ZUGFeRD 2.0 – 2.3Factur-X 1.0UN/CEFACT CIIUBL 2.1
Die E-Rechnung ist in Deutschland im B2B-Bereich ein wichtiges Thema. Seit Anfang 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2028 soll die Rechnungsverarbeitung ausschließlich elektronisch erfolgen, weshalb Unternehmen jetzt nach einem Werkzeug suchen, das diese Aufgabe übernimmt. soft Xpansion bietet eine fertige Software sowie ein Entwicklungswerkzeug, mit denen Sie für die E-Rechnung gerüstet sind.
Die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland ist da!
- Rechtliche Grundlagen: Wachstumschancengesetz, Umsatzsteuergesetz & BMF-Schreiben
- Antworten auf viele Fragen liefern die Online-FAQ des BMF zur E-Rechnung zwischen Unternehmen
- Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das offizielle BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Direkte Zielgruppe des Schreibens sind die nachgelagerten Finanzbehörden, es legt konkreter fest, wie steuerliche Sachverhalte rund um die elektronische Rechnungen im Verhältnis Finanzämter/Steuerpflichtige durch die Ämter zu behandeln sind und welche Vorgaben gelten. Da in dem Schreiben die Vorschriften aus dem Wachstumschancengesetz konkretisiert werden, erfahren Unternehmen somit nun genauer als im Gesetz, wie die Finanzämter die Vorschriften bezüglich der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 umsetzen und was Unternehmen deshalb beachten müssen
- Gegenstand: Am 1.1.2025 wird zwischen im Inland (Deutschland) ansässigen Unternehmen (B2B) zunächst der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend, Ausnahmen von der Pflicht (z.B. für Kleinbetragsrechnungen, d.h. mit Rechnungsbetrag bis zu 250 €, Fahrausweise, Rechnungen an Vereine, Leistungen an ausländische Unternehmer) wurden definiert, beim Ausstellen von E-Rechnungen werden Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 gelten (siehe §27 Abs. 38 und 39 UStG)
- Grundlegende Begriffsbestimmung: ab 2025 sind E-Rechnungen im Sinne des Gesetztes nur solche Rechnungen, die die EU-Norm EN 16931 erfüllen


Vorteile der elektronischen Rechnung

Zeitplan* E-Rechnung 2025 – 2030** (Deutschland)*Für die Erstellung von B2B-Rechnungen; für Empfang seit 1.1.2025 Annahmepflicht**Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise etc. hier nicht berücksichtigt
Die Lösungen zur E-Rechnung von soft Xpansion
Perfect E-Rechnung
Mit Perfect E-Rechnung gibt es eine installierbare Lösung für Endkunden zum Erstellen, Konvertieren und Bearbeiten von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD & FACTUR-X.
PDF Xpansion SDK
Mithilfe des PDF Xpansion SDKs können Entwickler Ihre Software mit E-Rechnungsfunktionalität ausstatten. Das SDK unterstützt dabei sowohl die UBL- sowie UN/CEFACT-Syntax.